Norm: HeimAufG §2
Rechtssatz: Der nach Art 113 B-VG eingerichteten Bildungsdirektion kommt keine eigene Parteistellung im Verfahren zu. Entscheidungstexte 7 Ob 80/19v Entscheidungstext OGH 12.06.2019 7 Ob 80/19v Veröff: SZ 2019/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132723 Im RIS sei... mehr lesen...
Begründung: Der vom Feststellungsantrag der Bewohnervertreterin betroffene Heimbewohner ist 16 Jahre alt und befindet sich seit 5. 10. 2006 in der K***** Dorf-Gemeinschaft. Bei ihm besteht eine psychomotorische Retardierung einschließlich einer zentralen Bewegungsstörung und geistigen Behinderung. Die Bewohnervertreterin beantragte, die Freiheitsbeschränkung des Bewohners durch Versperren seiner Zimmertür von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr für unzulässig zu erklären. Das Erstgericht erklärt... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §2
Rechtssatz: Der Geltungsbereich des HeimAufG wird gemäß dessen § 2 einrichtungsbezogen abgegrenzt. Es ist daher auch anzuwenden, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG aufhält. Entscheidungstexte 1 Ob 80/07g Entscheidungstext OGH 03.05.2007 1 Ob 80/07g 7 Ob 1/14v... mehr lesen...