Norm
HeimAufG §2Rechtssatz
Der Geltungsbereich des HeimAufG wird gemäß dessen § 2 einrichtungsbezogen abgegrenzt. Es ist daher auch anzuwenden, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG aufhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122132Im RIS seit
02.06.2007Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022