Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Heimaufenthaltssache des Bewohners Karl L*****, geboren am *****, vertreten durch den Sachwalter Ralf W*****, pA VertretungsNetz, 1010 Wien, Teinfaltstraße 1, sowie der Bewohnervertreterin gemäß § 8 Abs 2 und 3 HeimAufG Mag. Elisabeth P*****, pA V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 10. 2008 erklärte sich das Erstgericht „hinsichtlich der Freiheitsbeschränkung in der Werkstätte *****, 1220 Wien“ als zuständig. Weiters sprach es aus, dass die Freiheitsbeschränkung bei Andrea W***** in der Wohngemeinschaft, *****, 1190 Wien, durch Verschließen des Gartentores während der gesamten Zeit und Verschließen der Eingangstür ab 20:30 Uhr für die Dauer von sechs Monaten zulässig sei. Schließlich wies es den Antrag der Bewohnervertretung h... mehr lesen...