1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, §18 Abs3b des Bundesgesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl 139/1979 idF BGBl I 162/2001, als verfassungswidrig aufzuheben. Der Antragsteller ist Partei eines Verfahrens nach dem AußStrG vor dem Bezirksgericht Favoriten wegen offenkundiger Unangemessenheit des Fixpreises nach den §§15a und 15d WGG. Mit Sachbeschluss vom 21. Juli 201... mehr lesen...
Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdWohnungsgemeinnützigkeitsG §18 Abs3bAußStrG §23VfGG §14a Abs3, §15, §62a Abs3 Z2GOG 1896 §89d Abs1, Abs2ZPO §222
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des WohnungsgemeinnützigkeitsG als verspätet
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des §18 Abs3b WohnungsgemeinnützigkeitsG (WGG) idF BGBl ... mehr lesen...