1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Zahlungsauftrag vom 5. November 1993 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes Waidhofen a. d. Thaya der Beschwerdeführerin den Ersatz von Sachverständigengebühren im Betrag von S 2.897,-- und eine Entscheidungsgebühr im Betrag von S 360,-- zuzüglich der Einhebungsgebühr von S 50,--, zusammen somit den Betrag von S 3.307,-- zur Zahlung vor. Die Beschwerdeführerin erhob ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;GEG §7 Abs1 idF 1987/646;GOG §89 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: AusfzF, ob es für die Wahrung der Frist nach § 7 Abs 1 GEG idF 1987/646 (Berichtigungsantrag) auf den Zeitpunkt des Einlangens bei der Einbringungsstelle oder auf jenen der Postaufgabe ankommt. (Die Nichteinrechnung des P... mehr lesen...