Norm: GOG §85 Abs2ZPO §220
Rechtssatz: Wird über den Vertreter einer Partei eine Ordnungsstrafe verhängt, dann kommt die Rekurslegitimation nur dem Vertreter zu, aber nicht der von ihm vertretenen Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 7/67 Entscheidungstext OGH 18.01.1967 6 Ob 7/67 Veröff: RZ 1967,203 6 Ob 508/83 Entscheidungstext... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 12. März 1952 in der Pflegschaftssache der mj. Kinder E. über den Rechtsmittelwerber wegen beleidigender Ausfälle in einer Eingabe gemäß § 85 GOG. eine Ordnungsstrafe in der Höhe von 50 S, im Nichteinbringungsfall drei Tage Arrest verhängt. Das Rekursgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß die Ordnungsstrafe auf 25 S, im Nichteinbringungsfalle auf 24 Stunden Haft herabgesetzt. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs des Leo E. zurüc... mehr lesen...