Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 8.7.1997 beim Erstgericht eingelangten Klage S 40.169,98 brutto, zusammengesetzt aus laufendem Bezug [S 3.764,93], aliquoten Sonderzahlungen UZ und WR 1997 [ 10.503.34], Kündigungsentschädigung samt aliquoten SZ [5.283,57], Urlaubsentschädigung und Urlaubsentgelt [20.618,14], aus einem beendeten Dienstverhältnis. Am 8.7.1997 erließ das Erstgericht den beantragten Zahlungsbefehl [ON 2] , der der beklagten Partei am 11.7.1997 ( erste... mehr lesen...
Norm: ZPO §416ZPO §417ZPO §429ZPO §477 Z1Geo §149GOG §79 Abs3EO §7 Abs3ZustG §17ZustG §21
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit, wenn die Unterfertigungsstampiglie auf der Beschlußausfertigung fehlt, insbesondere wenn die den Rekurs erhebende Partei auf Grund einer solchen gemäß § 149 Abs 1 lit b Geo fehlerhaften Beschlußausfertigung den Lauf der Rechtsmittelfrist als in Gang gesetzt erachtet (§ 416 Abs 1 bzw. § 429 ZPO). Zur Aufhebung der Bestät... mehr lesen...