Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX übermittelte die Parlamentsdirektion im Auftrag des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses XXXX (im Folgenden: Untersuchungsausschuss) den Antrag des Untersuchungsausschusses vom XXXX auf Verhängung einer Beugestrafe über XXXX (im Folgenden: Antragsgegnerin) durch das Bundesverwaltungsgericht, da die Antragsgegnerin trotz Ladung am XXXX nicht im Untersuchungsausschuss erschienen war. Die Antragsgegnerin hatte zwar im... mehr lesen...