Norm: EO §1 Z5 IDEO §1 Z5 IIEGOG §56a Abs3
Rechtssatz: Vergleiche, die vor einem Rechtspfleger bei Erledigung eines Geschäftes, das zu seinem erweiterten Wirkungskreis gehört, abgeschlossen werden, sind vollstreckbar. Entscheidungstexte 3 Ob 440/59 Entscheidungstext OGH 24.11.1959 3 Ob 440/59 RZ 1960/63 = Anw 1963,7 European Case Law Ide... mehr lesen...