Norm
EO §1 Z5 IDRechtssatz
Vergleiche, die vor einem Rechtspfleger bei Erledigung eines Geschäftes, das zu seinem erweiterten Wirkungskreis gehört, abgeschlossen werden, sind vollstreckbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0000089Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011