Mit Anträgen vom 15. September 1998 und vom 1. Oktober 1998 beantragte der Erstbeschwerdeführer den Nachlass von Gerichtsgebühren in Höhe von zusammen S 298.963,-- und die Zweitbeschwerdeführerin in Höhe von S 13.767,--. In der Begründung: der Anträge wurde vorgebracht, die Beschwerdeführer seien schwer amalgamvergiftet und daher seit Jahren arbeitsunfähig. Neben Ausführungen über die vom Erstbeschwerdeführer gegen die Republik Österreich geltend gemachten Schadenersatzansprüche wurde ... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG;GOG §42;
Rechtssatz: In einem monokratischen System wie dem System der Justizverwaltung hat die Genehmigung der behördlichen Erledigungen zwar grundsätzlich der Behördenleiter zu treffen; der Behördenleiter ist aber befugt, ein anderes Organ zur Genehmigung von Erledigungen zu ermächtigen, welches sodann den behördlichen Willen in der betreffen... mehr lesen...