Norm: B-VG Art87 Abs3GOG §32 Abs2GOG §42 Abs1
Rechtssatz: Kann jeder Richter Mitglieder mehrerer Senate sein (§ 32 Abs 2 und § 42 Abs 1 GOG), so muß das auch für jenen Richter gelten, der nach der Geschäftsverteilung zum Vorsitzenden mehrerer Senate berufen ist. Entscheidungstexte Ds 1/94 Entscheidungstext OGH 01.07.1994 Ds 1/94 Eu... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.12.1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13.12.1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr.Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwischen dem ... mehr lesen...