Entscheidungen zu § 31 Abs. 3 GOG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2017/12/19 Ra 2017/16/0055

1 Auf Grund eines Begehrens des Mitbeteiligten setzte die Kostenbeamtin des Landesgerichtes Salzburg im Zusammenhang mit einer Zivilrechtssache die Zeugengebühren des Mitbeteiligten nach dem Gebührenanspruchsgesetz mit Bescheid vom 6. Juni 2013 in näher angeführter Höhe fest. 2 Dagegen erhob der Mitbeteiligte mit Schriftsatz vom 17. Juli 2013 eine Beschwerde mit dem Begehren des Zuspruchs höherer Zeugengebühren. 3 Mit einem mit 5. Dezember 2013 datierten, vom Vizepräsid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2017

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