1 Mit Bescheid vom 30. Oktober 2018 wies die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde, die Landespolizeidirektion Oberösterreich (im Folgenden: LPD), den Antrag des Revisionswerbers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs. 2 Waffengesetz 1996 (WaffG) ab. 2 Begründend führte die LPD zusammengefasst aus, der Revisionswerber habe seinen Bedarf zum Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe mit einer Bestätigung seines Arbeitgebers - der G AG - begründet, wonach... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: GOG §1GOG §11GOG §2 Abs1GOG §3 Abs1WaffG 1996 §21WaffG 1996 §22 Abs2
Rechtssatz: Der Revisionswerber ist bei einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt, für das er (u.a.) als Kontrollorgan iSd § 3 Abs. 1 GOG bei einem Bezirksgericht tätig ist. In dieser Funktion kann er keiner der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 WaffG 1996 genannten Berufsgruppen, fü... mehr lesen...