Der Beschwerdeführer steht als Richter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichtes O. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 3. August 2004 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer ab 1. Juli 2004 die ruhegenussfähige Dienstzulage gemäß § 68 Z. 1 des Richterdienstgesetzes, BGBl. Nr. 305/1961 (im Folgenden: RDG), nicht mehr gebühre. Begründend führte die erstinstanzliche Behörde aus, gemäß... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)14/02 Gerichtsorganisation64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs2;GOG §23 idF 1994/507;GOG §26 Abs2;RDG §36 Abs2;RDG §65a Abs1;RDG §68 Z1 idF 1999/005;RDG §68 Z1 idF 2003/I/130;RDG §68 Z1 idF 2004/I/176;RDG §77;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die ausdrückliche gesetzliche Kundmachungsanordnung sowie auf das Anknüpfen zahlreicher, sub... mehr lesen...