Norm: DSt 1872 §53 Abs3GOG §25Geo §1
Rechtssatz: Kein Beschwerderecht eines Bezirksgerichtes (vertreten durch den Gerichtsvorsteher) gegen einen Ablassungsbeschluß des Disziplinarrates über eine von ihm erstattete Disziplinaranzeige. Entscheidungstexte Bkd 53/57 Entscheidungstext OGH 28.11.1957 Bkd 53/57 European Case Law Identifier ... mehr lesen...