Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte mehrere Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht per E-Mail (gerichtet an die E-Mail-Adresse: einlaufstelle@bvwg.gv.at) ein, darunter auch die gegenständliche E-Mail vom XXXX (die sich zudem an eine Vielzahl unterschiedlichster Adressaten und Würdenträger der Republik Österreich richtete), mit der das gegenständliche Hausverbot über den Rechtsmittelwerber im Zusammenhang mit einer allfä... mehr lesen...