Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Leistungsbescheid vom 24.07.2024 wurde der Beschwerdeführer (BF) aufgefordert, den Betrag von insgesamt € 252,46 der Republik Österreich zu ersetzen. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF mit Ablauf des 15.02.2024 vorzeitig aus dem Grundwehrdienst entlassen worden sei. Gemäß § 2 Abs. 1 HGG 2001 bestünden Ansprüche nach diesem Bundesgesetz nur für Zeiten, die in die Dien... mehr lesen...