Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Die Antragsgegnerin ist gemäß dem § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Antragsteller und Antragsgegnerin sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des geg... mehr lesen...
Norm: GehG §61HGG §36 Abs1HGG §39VBG §45
Rechtssatz: Anspruch auf Fortzahlung von Mehrdienstleistungsvergütung während eines Präsenzdienstes gemäß § 36 Abs 1 HGG besteht nur, wenn die Vergütung auch ohne Verhinderung durch den Präsenzdienst weiterhin gebührt hätte. Entscheidungstexte 9 ObA 512/89 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 ObA 512/89 Veröff: SZ 63/70 ... mehr lesen...