Norm: HGG §28HGG §38UVG §20 Abs1
Rechtssatz: Wird die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen infolge seines Antritts zum ordentlichen Präsenzdienst auf einen ihm für seine unterhaltspflichtigen Kinder (§ 28 Abs 1 Z 2 HGG) kraft öffentlich - rechtlicher Vorschriften von einem Dritten (hier: von der öffentlichen Hand) zu zahlenden Betrag gemindert, liegt keiner der in § 20 UVG geregelten Einstellungsgründe vor. Auch eine Analogie ist nicht ... mehr lesen...