Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragslehrer am Bundesrealgymnasium Villach-Perau beschäftigt. Er bezog im Schuljahr 1986/87 zusätzlich zu seinem Entgelt eine Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung von monatlich S 7.625,30 brutto. Vom 5.Mai 1987 bis 16.Mai 1987 absolvierte er eine Kaderübung beim österreichischen Bundesheer. Aus diesem Grunde erhielt er für Mai 1987 nur eine Mehrdienstleistungsvergütung von S 4.836,60 brutto. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kl... mehr lesen...
Norm: HGG §37
Rechtssatz: Durch die Verlegung des Bemessungszeitraumes vor dem Antritt der Kaderübung soll gewährleistet werden, daß die Entschädigung dem tatsächlichen Verdienstentgang besser entspricht (1003 BlgNR 15. GP,18). Entscheidungstexte 9 ObA 164/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 164/89 Veröff: JBl 1990,61 = Arb 10786 ... mehr lesen...