Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) absolvierte von Montag 22.04.2024 bis Freitag 26.04.2024 eine verpflichtende Milizübung (MÜ) beim Österreichischen Bundesheer (ÖBH). Dafür beantragte die bP, die in der SCHWEIZ arbeitet, am 08.04.2024 (Datum des Einlangens) mit einem vom ÖBH zur Verfügung gestellten Formular eine Entschädigung für ihren Einkommensentgang. Wobei sie anführte, dass während des Weh... mehr lesen...