Entscheidungen zu § 36 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/28 2003/11/0303

Mit Schreiben vom 27. April 2003 stellte der Beschwerdeführer "an das Heeresgebührenamt" (beim Heerespersonalamt eingegangen am 5. Mai 2003) einen Antrag auf Entschädigung des Verdienstentganges für die in der Zeit vom 9. September bis 1. November 2002 bei einem näher bezeichneten Truppenkörper geleistete freiwillige Waffenübung. Er brachte vor, vor Antritt des Wehrdienstes Einkommen aus einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit bezogen zu haben und beantragte, zur Berechnung der Ents... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2005

RS Vwgh 2005/4/28 2003/11/0303

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §27 Abs2;HGG 1992 §27;HGG 2001 §36 ;HGG 2001 §36 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/11/0025 E 20. Oktober 2005 2004/11/0065 E 20. Oktober 2005
Rechtssatz: Der Urlaubsanspruch des Wehrpflichtigen stellt keinen Bezug dar(Hinweis E 18. November 1997, 97/11/0085, zur vergleichbaren Rechtlage nach dem H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2005

RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0147

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §36;
Rechtssatz: § 36 HGG regelt die Entschädigungsansprüche für Verdienstentgang für alle nicht unter die §§ 39 und 40 HGG fallenden Wehrpflichtigen abschließend. Dies schließt in Verbindung mit der betragsmäßigen Begrenzung des Entschädigungsanspruches pro Tag eine darüber hinausgehende Entschädigung aus. Insbesondere bietet das Gesetz keinen Anhaltspunkt für eine anal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

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