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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1985 §36;Rechtssatz
§ 36 HGG regelt die Entschädigungsansprüche für Verdienstentgang für alle nicht unter die §§ 39 und 40 HGG fallenden Wehrpflichtigen abschließend. Dies schließt in Verbindung mit der betragsmäßigen Begrenzung des Entschädigungsanspruches pro Tag eine darüber hinausgehende Entschädigung aus. Insbesondere bietet das Gesetz keinen Anhaltspunkt für eine analoge Anwendung der Regelung des § 39 HGG über die Lohnfortzahlung auf die Entschädigungsregelung nach § 36 HGG (hier: daher keine Entschädigung eines praktischen Arztes für die das Höchstausmaß der Entschädigung hinausgehenden Vermögenseinbußen - z. b. für Fortzahlung von Entgelten an seine Angestellten während der Schließung der Ordination).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110147.X01Im RIS seit
08.02.2007