Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 19.12.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Vom BF wurde darin angegeben, seit 15.11.2017 Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 580,50 zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 15.01.2019, wurde dem BF nach einem Ermittlungsver... mehr lesen...