Mit Schreiben vom 27. April 2003 stellte der Beschwerdeführer "an das Heeresgebührenamt" (beim Heerespersonalamt eingegangen am 5. Mai 2003) einen Antrag auf Entschädigung des Verdienstentganges für die in der Zeit vom 9. September bis 1. November 2002 bei einem näher bezeichneten Truppenkörper geleistete freiwillige Waffenübung. Er brachte vor, vor Antritt des Wehrdienstes Einkommen aus einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit bezogen zu haben und beantragte, zur Berechnung der Ents... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §27 Abs2;HGG 1992 §27;HGG 2001 §36 ;HGG 2001 §36 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/11/0025 E 20. Oktober 2005
2004/11/0065 E 20. Oktober 2005
Rechtssatz: Der Urlaubsanspruch des Wehrpflichtigen stellt keinen Bezug dar(Hinweis E 18. November 1997, 97/11/0085, zur vergleichbaren Rechtlage nach dem H... mehr lesen...