Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Behördliches Verfahren: 1.1. In der Niederschrift des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (in der Folge: BASG) vom 11.04.2019, GZ 670088-24-18-INS, wurde festgehalten, dass am selben Tag in der XXXX XXXX , XXXX , die Erhebung der Tätigkeiten der beschwerdeführenden Partei (2.) aufgrund des Verdachtes auf Gewinnung menschlicher Zellen (Eizellen) ohne entsprechende Meldung gemäß § 19 Gewebesicherheitsgesetz (in der Folge: GSG) ... mehr lesen...