Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Argarbehörde erster Instanz (AB) vom 7. September 1999 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von P-O in der Katastralgemeinde P, Gemeinde S, eingeleitet. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 20. Oktober 2003 wurden nachträglich Grundstücke in das Zusammenlegungsgebiet P-O einbezogen. Mit Kundmachung vom 20. Juli 2004 wurde die Anhörung der Grundbesitzer zum Entwurf des Besitzstandsausweises und ... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §16 Abs3;GSLG Tir §21 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0015 E 23. Februar 1993 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Unter "Erklärungen" iSd § 21 Abs 2 Tir GSLG, die sowohl den Erklärenden als auch den Rechtsnachfolger binden, können nur solche mit rechtsgestaltender Wirk... mehr lesen...
Der Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei (mP) beantragte mit Eingabe vom 4. Mai 1973 bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zur Errichtung einer 3,5 m breiten Hofzufahrt über Grundstücke, die teilweise im Eigentum der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers standen. Begründet wurde dieser Antrag damit, über diese Grundstücke führe ein ca. 2,5 m breiter Servitutsweg, welcher den Erfordernissen der Erschließung und Bewi... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;ABGB §492;GSGG §1;GSGG §16 Abs1;GSGG §16 Abs3;GSLG Krnt 1969 §1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einräumung eines Fahrtrechtes (hier: durch von der Agrarbehörde genehmigtes Übereinkommen) sagt noch nichts über den Benützerkreis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. März 1987 räumte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz in Stattgebung des Antrags von X (als Rechtsvorgänger des nunmehrigen Beschwerdeführers) auf Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes in Spruchpunkt I. zugunsten der Grundstücke der Liegenschaft O in EZ 178 und 196 KG J (damaliger Eigentümer X), auf der bestehenden Weganlage auf den Grundstücken 69 und 67 in der EZ 64 KG J (Miteigentümer die Erst- und Zweitmitbeteilig... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §16 Abs3;GSLG Tir §21 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Erklärungen" iSd § 21 Abs 2 Tir GSLG, die sowohl den Erklärenden als auch den Rechtsnachfolger binden, können nur solche mit rechtsgestaltender Wirkung verstanden werden (Hinweis E 15.12.1992, 90/07/0135). Das Vorbringen in der Verhandlung üb... mehr lesen...