Die mitbeteiligte Partei, deren Mitglied der Beschwerdeführer ist, fasste bei ihrer Vollversammlung vom 25. Februar 2000 den Beschluss, einen Antrag an die Agrarbezirksbehörde V (ABB) auf Neubeanteilung der Weganlage "Almaufschließungsweg L" zu stellen. Nach erfolgter Antragstellung erarbeitete ein von der ABB beigezogener Amtssachverständiger eine Neubeanteilung der Weganlage unter Anwendung des so genannten "Kärntner Schlüssels". Nach Vorliegen dieser Berechnungsunterlagen lud ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §11;GSGG §12;GSGG §16 Abs1;GSLG Krnt 1998 §14 Abs2;GSLG Krnt 1998 §21 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 21 Abs. 3 Krnt GSLG 1998 können die während des Verfahrens abgegebenen Erklärungen nur mit Zustimmung der Agrarbehörde widerrufen werden. Nun hat eine solche - nur unter bestimmten Voraussetzu... mehr lesen...
Der Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei (mP) beantragte mit Eingabe vom 4. Mai 1973 bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zur Errichtung einer 3,5 m breiten Hofzufahrt über Grundstücke, die teilweise im Eigentum der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers standen. Begründet wurde dieser Antrag damit, über diese Grundstücke führe ein ca. 2,5 m breiter Servitutsweg, welcher den Erfordernissen der Erschließung und Bewi... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;ABGB §492;GSGG §1;GSGG §16 Abs1;GSGG §16 Abs3;GSLG Krnt 1969 §1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einräumung eines Fahrtrechtes (hier: durch von der Agrarbehörde genehmigtes Übereinkommen) sagt noch nichts über den Benützerkreis... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 14. August 1987 war unter Bezugnahme auf diesbezügliche Anträge der nunmehrigen Beschwerdeführer und des G gemäß § 14 Abs. 1 des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970 festgestellt worden, daß die Genannten als derzeitige Eigentümer von bestimmt bezeichneten, im einzelnen angeführten Grundstücken die Bringungsgemeinschaft Leiterbergalpweg, Gemeinde Sölden, bildeten (Spruchpunkt Ia... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §56;GSGG §16 Abs1;GSLG Tir §21 Abs3;
Rechtssatz: Die Zustimmung der Agrarbehörde nach § 21 Abs 3 Tir GSLG hat in Bescheidform zu ergehen. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide ... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §16 Abs1 impl;GSLG Tir §21 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Bindung einer Partei an von ihr im Verfahren zu Protokoll gegebene Erklärungen (Parteiübereinkommen) und zur allfälligen Zustimmung der Behörde zum Widerruf solcher Erklärungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986... mehr lesen...