Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. hatte am 13. Feber 1970 beim Magistrat der Stadt Graz den Antrag gestellt, die ihm verliehene Konzession zum Betrieb des Taxi-Gewerbes mit einem PKW auf die Verwendung eines zweiten derartigen Taxifahrzeuges zu erweitern. Dem Antrag gab der Magistrat der Stadt Graz mit Bescheid vom 19. November 1970, Z A 4-K 179/a/1967/6, mangels Bedarfes im Standort Graz gemäß §5 Abs1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. 85/1952 in der vor dem Inkrafttrete... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGelVerkG §5
Rechtssatz: Gelegenheitsverkehrsgesetz; Abweisung eines Antrages auf Erweiterung einer Taxigewerbekonzession auf ein zweites Taxifahrzeug gemäß §5 Abs1 mangels Bedarfs; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes und des Rechts auf Erwerbsausübungsfreiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...