IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde der AA GmbH, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 01.04.2019, Zahl ***, betreffend einer Angelegenheit nach der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art... mehr lesen...