Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich sind Verfahren über die Anträge des W T auf Übergang der Entscheidungspflicht vom Landeshauptmann von Niederösterreich über Berufungen gegen zwei Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 6. März 1992, Z12-G-8831 und 12-G-87137, womit Ansuchen um Bewilligung der Verlegung zweier Konzessionen zur Ausübung des Taxigewerbes - gestützt auf §49 Abs2 GewO 1973 iVm §10 Abs2 Gelegenhei... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art102 Abs1B-VG Art129a Abs2GelVerkG §15 Abs4
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des GelVerkG
mangels Zustimmung der Länder zur Kundmachung in einer Angelegenheit
der mittelbaren Bundesverwaltung
Rechtssatz: §15 Abs4 GelVerkG, BGB... mehr lesen...