Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Verwaltungsgerichtshof stellt mit Beschluß vom 5. November 1997, Zl. A118/97, aus Anlaß eines bei ihm zu Zl. 96/03/0387 anhängigen Beschwerdeverfahrens gemäß Art139 Abs1 B-VG den Antrag, die Wortfolge "; die Vertrauenswürdigkeit muß zumindest in den letzten fünf Jahren vor der Ausstellung des Ausweises nachweislich gegeben sein" in §6 Abs1 Z3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, als gesetzwidrig... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGelVerkG §13BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 §6, §14
Leitsatz: Keine Gesetz- bzw Verfassungswidrigkeit der Regelung der BetriebsO
für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 über den Verlust des
Taxilenkerausweises infolge Führerscheinentzugs;
Beurteilungsspielraum der Behörde im Einzelfall hinsich... mehr lesen...