Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer einer ca 30 ha großen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich unter anderem das als Ehewohnung genutzte Wohnhaus mit integriertem Zwischentrakt und Stallungen. Strittiger Punkt des Aufteilungsverfahrens ist insbesondere die Teilung der Liegenschaft durch Abschreibung einer Grundfläche samt der Ehewohnung, die jedenfalls in die Aufteilungsmasse einzubeziehen ist. Das Rekursgericht hielt diese, von der Antragstellerin begehrte, ... mehr lesen...
Begründung: Voranzustellen ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei der Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder dass ihr in anderer Weise ei... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 21. Februar 2003 gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO das Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft ihres Ehemanns bis (längstens) zur rechtskräftigen Erledigung des Aufteilungsverfahrens bewilligt und bücherlich angemerkt. Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Juli 2004 aus dem alleinigen Verschulden des E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Christa M*****, vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher RechtsanwaltsGmbH in Spittal/Drau, gegen den Antragsgegner Thomas M*****, vertreten durch Türk&Karre Rechtsanwaltspartnerschaft in Lienz, wegen Aufteilung des ehelic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Rosamunde R*****, vertreten durch Mag. Dieter Koch, Rechtsanwalt in Bruck/Mur, gegen den Antragsgegner Engelbert R*****, vertreten durch Mag. Leopold Zechner, Rechtsanwalt in Bruck/Mur, wege... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das gesamte, bisher im gleichteiligen Miteigentum der Parteien stehende Einfamilienhaus mit der Ehewohnung und dem Hausrat etc dem Antragsgegner zu. Dieser hat die aushaftenden Darlehen (rund 77.000 EUR) zurückzuzahlen und der Antragstellerin überdies eine Ausgleichszahlung von 175.000 EUR zu leisten. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs bei jeweils 20.000 EUR übersteigendem ... mehr lesen...