I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag wird begehrt, §82 Abs1 Z3 und 4 EheG, dRGBl. I S 807/1938 idF BGBl I 75/2009, sowie §91 Abs2 zweiter und dritter Satz EheG, dRGBl. I S 807/1938 idF BGBl I 125/1999, als verfassungswidrig aufzuheben. Die Antragstellerin stellt in eventu den Antrag, nur §82 Abs1 Z3 und 4 EheG, in eventu nur §82 Abs1 Z3, in eventu nur §91 Abs2 zweiter und dritter Satz EheG aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgeblichen Bestimm... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEheG §82 Abs1, §91 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des EheG betreffend den Ausschluss von Unternehmen(santeilen) aus dem nachehelichen Aufteilungsverfahren als zu eng gefasst
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung von §82 Abs1 Z3 und 4 sowie §91 Abs2 zweite... mehr lesen...