Begründung: Die Parteien haben am 28. 5. 1977 die Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 27. 11. 2008 aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden wurde. Die Antragsgegnerin trifft eine Mitschuld an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe. Das Verschulden des Antragstellers überwiegt. Der letzte gemeinsame Wohnort der Parteien war in S*****, U*****. Der Ehe entstammen vier Kinder, die alle volljährig und selbsterhaltungsfähig sind. Der Antragsteller ist am 14. 10. 1946... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 10. 1997 schlossen die Streitteile mit Notariatsakt eine Vereinbarung, in der zunächst festgehalten wird, dass sie eine auf Dauer abgestellte Lebensgemeinschaft begründet haben. Dem Wesen der Lebensgemeinschaft entsprechend sei ihre Beendigung „und damit die nachstehende, bedungene Vermögensaufteilung jederzeit einseitig bedingungslos einforderbar“ (Punkt 1 des Notariatsakts). In Punkt 3 verpflichtete sich die Klägerin „binnen zwei Monaten ab Erklärung über di... mehr lesen...