Entscheidungen zu § 81 EheG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 G111/90

Begründung: 1. A S stellte gemäß Art140 B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge die §§81 bis 98 EheG - aus näher bezeichneten Gründen - als verfassungswidrig aufheben. 2. Über diesen Antrag wurde erwogen: 2.1. Ihre hier maßgebende Fassung erhielten die angefochtenen §§81 bis 97 EheG durch das BG BGBl. 280/1978, §98 EheG durch das BG BGBl. 481/1985: Diese Vorschriften finden sich im Zweiten Abschnitt des EheG ("Recht der Ehescheidung") in Subabschnitt E ("Fol... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

RS Vfgh 1991/9/30 G111/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEheG §81 - §97
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Ehegesetzes; Zumutbarkeit der Beschreitung des Zivilrechtsweges
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der §81 bis §97 EheG über die Aufteilung des ehelichen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.09.1991

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