Norm: 4.DVEheG §8 Abs3IPRG §20 Abs2
Rechtssatz: Sowohl nach der alten wie auch nach der neuen Rechtslage können auch Scheidungsgründe berücksichtigt werden, die das fremde Recht nicht kennt. (Klägerin ist ((auch)) österreichischer Staatsbürger). Entscheidungstexte 1 Ob 631/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 631/81 European Case... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8 Abs3
Rechtssatz: Auf die Ehescheidungsklage einer Österreicherin, die in Österreich einen griechischen Staatsbürger geheiratet, jedoch die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten hat, ist österreichisches Recht anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 83/75 Entscheidungstext OGH 08.07.1975 3 Ob 83/75 1 Ob 631/81 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8 Abs3
Rechtssatz: Die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes hat auch dann Anwendung zu finden, wenn auf Antrag des ausländischen Mannes die österreichische Frau für schuldig oder mitschuldig an der Scheidung erklärt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 170/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 6 Ob 170/62 7 Ob ... mehr lesen...