Entscheidungen zu § 68a Abs. 3 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/6/5 6Ob108/08p, 1Ob253/12f, 1Ob48/14m, 3Ob152/16y, 9Ob50/18w

Norm: ABGB §94 Abs2EheG §68a Abs3EheG §74
Rechtssatz: Die Verwirkungstatbestände des § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB, des § 68a Abs 3 EheG und des § 74 EheG stellen in ihrem Zusammenspiel ein durchgängiges Rechtsschutzsystem zugunsten von Unterhaltspflichtigen dar. Dieses soll verhindern, dass ein (vormaliger) Ehegatte vom anderen die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem (früheren) Eheverhältnis -also Unterhaltsleistungen - begehrt, obwohl er selbst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.2008

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