Norm: ABGB §830 B5DVEheG §1DVEheG §3DVEheG §6
Rechtssatz: Benützungsregelung des Außerstreitrichters nach der 6. DVEheG begründet kein Teilungshindernis. Entscheidungstexte 7 Ob 192/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 7 Ob 192/75 Veröff: MietSlg 27073 = EFSlg 24764 5 Ob 597/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 5 Ob 597/78 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte vom Beklagten Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages in der Höhe von S 5500.- mit der Behauptung, daß sie den Beklagten am 17. 12. 1949 in der (damaligen) St Michael's Church im Schloß Schönbrunn nach englischem Recht geheiratet habe und mit dem Beklagten seither in aufrechter Ehe lebe. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und wendete insbesondere ein, daß er mit der Klägerin in keiner für den österreichischen Rechtsbereich gültigen Ehe lebe. Die Par... mehr lesen...
Norm: EheG §15 ff4.DVEheG §6
Rechtssatz: Eheschließung am 17.12.1949 vor einem Funktionär der britischen Besatzungsmacht "according to the Rites and Ceremonies of the Church of England" (1964 vom General Register Office, London, registriert) = matrimonium claudicans. Entscheidungstexte 1 Ob 189/72 Entscheidungstext OGH 08.11.1972 1 Ob 189/72 Veröff: SZ 45/116 = ZfRV 1973 H2,... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §64.V zur Änderung der PStV der Wehrmacht §22
Rechtssatz: Schließen ein Österreicher und ein Ausländer im Ausland eine Ehe, so muß die Ortsform eingehalten werden, darüber hinaus aber auch noch die Heimatform des ausländischen Verlobten, wenn dessen Heimatrecht es verlangt und wenn die Heimatform nicht ohnehin der Ortsform entspricht. Gehörte der Kläger dem Wehrmachtsgefolge an, stand ihm die Wahl offen, die Ehe vor dem Militärju... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §66.DVEheG §7
Rechtssatz: Das eheliche Güterrecht beurteilt sich nach dem Heimatrecht des Ehemannes zur Zeit der Eheschließung; Art 28 EGBGB steht dem nicht entgegen. Die Neufassung des Art 29 EGBGB hat den Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstandes nicht beseitigt. RS U BayOLG (D) 1952/12/12 1 Z 247/52 Veröff: JZ 1954,441 Schlagworte *D* European Case ... mehr lesen...
Ein bulgarischer Staatsangehöriger hat mit einer Österreicherin am 30. September 1950 vor der bulgarischen Gesandtschaft in Wien, nicht aber auch vor dem österreichischen Standesamt die Ehe geschlossen; am 30. Oktober 1950 ist aus dieser Verbindung ein Kind geboren worden. Das Erstgericht hat den Antrag des Standesamtes auf Berichtigung des Geburtseintrages (eheliche Geburt) abgewiesen. Das Rekursgericht hat dem Antrag des Standesamtes stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof hat d... mehr lesen...
Norm: EheG §154.DVEheG §64.DVEheG §9
Rechtssatz: Diplomatische oder konsularische Eheschließungen werden - außer sie sind durch Staatsvertrag zugelassen - für den inländischen Rechtsbereich grundsätzlich nicht anerkannt. Die Ehelichkeit eines Kindes aus einer derartigen Ehe richtet sich nach dem Recht des Staates, dem der Vater zur Zeit der Geburt des Kindes angehört, oder, wenn er vor dessen Geburt verstorben ist, zuletzt angehört hat (Bulgare... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §6EGBGB Art11 Abs1EGBGB Art13
Rechtssatz: RG 4.11.1942, IV B 13/42 Es genügt die kirchliche Trauung von Ausländern im Ausland, wenn diese Form dem heimatlichen Recht der Brautleute entspricht. Zur Frage der Gültigkeit einer während der russischen Besetzung der Nordbukowina dort geschlossenen Ehe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105002 Dokumentnumm... mehr lesen...