Begründung: Während der von 1990 bis 2006 andauernden Ehe des Klägers wurde am 6. 6. 1994 der Sohn Dominik geboren. Er ist seit seiner Geburt schwer krank und hat dadurch vermehrte Bedürfnisse, insbesondere an medizinischer Versorgung. Im Jahr 2002 unterzog sich der Kläger einem Vaterschaftstest, der ergab, dass er nicht der Vater des Minderjährigen ist. Daraufhin gab die Mutter den Beklagten als leiblichen Vater bekannt, der in der Folge aufgefordert wurde entweder einer DNA-Analys... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 18. 7. 2000 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden. Mit gerichtlichem Vergleich vom selben Tag verpflichtete sich der Beklagte zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 4.500 ATS (327,03 EUR) an die Klägerin; dieser Betrag wurde wertgesichert. Die Vergleichsgrundlage wurde ausdrücklich wie folgt festgehalten: „Einkommen des Ehemannes 23.500 ATS netto, 14 x jährlich, weitere Sorgepflicht für den gemeinsamen Sohn; Einkommen... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Lena und Lukas sind die ehelichen Kinder der Claudia S***** und des Wolfgang S*****. Die Ehe der Eltern wurde am 14. 3. 2007 einvernehmlich geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich wurde vereinbart, dass die Kinder ihren hauptsächlichen Aufenthalt bei der Mutter haben und die Obsorge beiden Eltern zukommen soll. Der Vater verpflichtete sich zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge in Höhe von 280 EUR für Lena und von 22... mehr lesen...