Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zunächst die Scheidung seiner mit der Beklagten am 30.März 1967 geschlossenen Ehe gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden der Beklagten und stellte sodann ein Eventualbegehren auf Scheidung gemäß den §§ 50 und 51 EheG. Hiezu erstattete er das in den vorinstanzlichen Urteilen im einzelnen wiedergegebene Vorbringen. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und erhob Widerklage. Sie verwies auf ihre langjährige psychische Erkrankun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben die zwischen den Streitteilen am 19.10.1963 geschlossene Ehe geschieden, und zwar das Erstgericht nach § 49 EheG unter Ausspruch beiderseitigen gleichteiligen Verschuldens, das Berufungsgericht, unter Abweisung des Antrages auf Scheidung der Ehe nach § 49 EheG, gemäß § 50 EheG. Das Berufungsgericht hat hiebei den Antrag der Beklagten, ein Verschulden des Klägers auszusprechen, abgewiesen. Im zweiten Rechtsgang gingen die Vorinstanzen von... mehr lesen...