Norm: EheG §47 Abs2
Rechtssatz: Das Verschulden des Ehebrechers wird durch dessen irrige Annahme, sein Verhalten werde vom anderen Ehegatten im Sinne einer Zustimmung geduldet, nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 622/82 Entscheidungstext OGH 01.06.1982 5 Ob 622/82 8 Ob 602/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §47 Abs2
Rechtssatz: Wie für jeden Willensakt ist auch für eine wirksame Zustimmung zum Ehebruch erforderlich, daß sie ernst gemeint ist. Entscheidungstexte 5 Ob 622/82 Entscheidungstext OGH 01.06.1982 5 Ob 622/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0056527 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AEheG §47 Abs2
Rechtssatz: Die im § 47 Abs 2 EheG angeführte Zustimmung zum Ehebruch des anderen Ehepartners kann auch stillschweigend gem § 863 ABGB gegeben werden ( Schwind in Klang2 I S 757 zu § 47 EheG ). Entscheidungstexte 6 Ob 120/62 Entscheidungstext OGH 09.05.1962 6 Ob 120/62 5 Ob 622/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EheG §47 Abs2EheG §57 Abs1EheG §57 Abs2EheG §61 Abs2Flüchtlingskonvention Art1a Z2Flüchtlingskonvention Art12 Z1JN §76 Abs3 Z1 IIa2
Rechtssatz: Österreichische Gerichte haben die Entscheidungsgewalt über die Scheidungsklage eines in Österreich lebenden Flüchtlings gegen seine tschechoslowakische Ehefrau. Daraus, daß die Frau ihre Folgepflicht verletzte, kann noch nicht geschlossen werden, daß sie einen Ehebruch des Mannes gestattet hätte.... mehr lesen...