Der am 10. Mai 1937 geborene Kläger und die am 10. Jänner 1936 geborene Beklagte haben am 31. Oktober 1964 ihre beiderseits erste Ehe geschlossen, aus der das am 16. Mai 1965 geborene Kind Peter stammt. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Wien. Mit seiner beim Erstgericht am 17. Mai 1971 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Aufhebung seiner Ehe mit der Beklagten und den Ausspruch, daß diese an... mehr lesen...
Norm: EheG §38 Abs2
Rechtssatz: RG 17.5.1944, IV 83/44 Der Aufhebungsanspruch nach § 38 Abs 2 EheG wird durch die Fortsetzung der Ehe ausgeschlossen, auch wenn der klageberechtigte Ehegatte die Nichterhebung der Klage von einer aufschiebenden Bedingung abhängig gemacht hat. Entscheidungstexte 4 RG 83/44 Entscheidungstext RG 17.05.1944 4 RG 83/44 Veröff: DREvBl 1944/207 ... mehr lesen...
Norm: EheG §38 Abs2
Rechtssatz: RG 11.3.1940, IV 36 Zur Frage der Bedeutung der (vorübergehenden) Fortsetzung der Ehe, wenn diese wegen von der Gattin vorgetäuschter Schwangerschaft geschlossen wurde. Entscheidungstexte 4 RG 36/40 Entscheidungstext RG 11.03.1940 4 RG 36/40 Veröff: DREvBl 1940/242 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: EheG §38 Abs2EheG §40
Rechtssatz: RG 11.3.1940, IV 36/40 Der von der Frau arglistig getäuschte Ehemann verwirkt sein Recht auf Aufhebung der Ehe noch nicht, wenn er nach seiner Erklärung, er wolle versuchen über die seelische Erschütterung hinwegzukommen, die Ehe noch durch kurze Zeit fortsetzt. Entscheidungstexte 4 RG 36/40 Entscheidungstext RG 11.03.1940 4 RG 36/40 ... mehr lesen...