Begründung: Die Streitteile haben am 27.September 1988 die Ehe geschlossen. Die Klägerin und gefährdete Partei (im folgenden nur Klägerin) begehrt die Nichtigerklärung dieser Ehe und im Zusammenhang mit diesem Verfahren einen einstweiligen Unterhalt von S 3.000 monatlich. Das Erstgericht sprach der Klägerin für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Unterhalt von S 2.300 monatlich zu und wies das Mehrbegehren (rechtskräftig) ab. Das Rekursgericht änderte den erstgerichtliche... mehr lesen...