Begründung: Der erstgerichtliche Beschluß vom 30. Oktober 1985, ON 32, womit die Einwendungen des Verpflichteten gegen den Schätzwert seiner Liegenschaft EZ 808 II KG Hopfgarten-Land zurückgewiesen, der Schätzwert dieser Liegenschaft endgültig mit 2,412.000 S festgesetzt und der Antrag des Verpflichteten auf neuerliche Schätzung der Liegenschaft abgewiesen wurden, wurde dem Verpflichteten am 8. November 1985 zugestellt. Am selben Tag wurde dem Verpflichteten der erstgerichtliche B... mehr lesen...