Norm: EheG §17EheG §18PStV der Wehrmacht dRGBl 1939 I 2163 §13PStV der Wehrmacht dRGBl 1939 I 2163 §21b
Rechtssatz: Die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung des gleichzeitigen Erscheinens beider Nupturienten vor dem Standesamt muß auf eine unmittelbare Kriegsfolge zurückzuführen sein, nicht aber auf die durch den Krieg bedingte allgemeine Verschlechterung der Wirtschaftslage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...