Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuweisung eines Termins zur Ablegung einer Ergänzungsprüfung zum Nachweis der fachlichen Befähigung für die Ausstellung eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II im Instanzenzug gemäß §§ 11 Abs. 1 Z. 1 und 6 Abs. 4 des Funker-Zeugnisgesetzes 1998, BGBl. I Nr. 26/1999 (FZG), abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Antrag auf Ausstellung eines Funker-Zeu... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: FZG 1998 §12 Abs2;FZG 1998 §19 Abs2;FZG 1998 §4 Z2 litd;FZG 1998 §6 Abs4;FZG 1998 §8 Abs1;FZV 1999 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 2 Abs. 2 Z. 1 FZV 1999 besagt, dass das von der Republik Kroatien ausgestellte "Radiotelephone Operator's General Certificate" anerkannt wird und dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht. Dies bedeutet die Gleichstellung... mehr lesen...