Ob den Liegenschaften EZ. 1, 36 und 190 GB. Z. ist das Eigentumsrecht für Johann L. einverleibt. Am 2. August 1956 wurde die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, am 13. August 1956 die Bestellung eines vorläufigen Beistandes angemerkt. Diese erfolgte nach der Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses infolge Einleitung eines Entmündigungsverfahrens wegen Trunksucht (L 27/56). Johann L. hatte am 1. August 1956 seine Liegenschaften an Johann H. verkauft, worüber eine Punkta... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QProkG §1ProkG §3StmkLGVG §1VlbgLGVG §1VlbgLGVG §3
Rechtssatz: Keine Bewilligung der Vormerkung der Eigentumsübertragung ohne Genehmigung der Grundverkehrsbehörde, auch wenn das Rechtsgeschäft vor Erlassung des Vorarlberger Landesgrundverkehrsgesetz geschlossen wurde. Rekursrecht der Finanzprokuratur ist in diesem Falle wegen Dringlichkeit und zum Schutz öffentlicher Interessen gegeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...