Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §33 Abs1 des Landesgesetzes vom 12. Oktober 1989 über den Tourismus in Oberösterreich (O.ö. Tourismus-Gesetz 1990), LGBl. für O.ö. 81/1989, idF LGBl. für O.ö. 15/1997 (im folgenden: O.ö. Tourismus-Gesetz) haben die Tourismusinteressenten für jedes Kalenderjahr Interessentenbeiträge zu entrichten. Tourismusinteressenten sind nach §1 Z5 O.ö. Tourismus-Gesetz alle natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, Gese... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätOö TourismusG 1990 §35UStG 1994 §7
Leitsatz: Keine sachlichen
Gründe: für die Einschränkung der Ausnahme
auswärtiger Umsätze von der Bemessungsgrundlage für die
Interessentenbeiträge nach dem Oö Tourismus-Gesetz auf von einer
Betriebsstätte des Tourismusinteressenten außerhalb Oberösterreichs
aus erbrachte Umsätze; verfassungskon... mehr lesen...