Entscheidungen zu § 7 UStG 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2001/6/18 G6/01

Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §33 Abs1 des Landesgesetzes vom 12. Oktober 1989 über den Tourismus in Oberösterreich (O.ö. Tourismus-Gesetz 1990), LGBl. für O.ö. 81/1989, idF LGBl. für O.ö. 15/1997 (im folgenden: O.ö. Tourismus-Gesetz) haben die Tourismusinteressenten für jedes Kalenderjahr Interessentenbeiträge zu entrichten. Tourismusinteressenten sind nach §1 Z5 O.ö. Tourismus-Gesetz alle natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, Gese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 18.06.2001

RS Vfgh 2001/6/18 G6/01

Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätOö TourismusG 1990 §35UStG 1994 §7
Leitsatz: Keine sachlichen
Gründe: für die Einschränkung der Ausnahme auswärtiger Umsätze von der Bemessungsgrundlage für die Interessentenbeiträge nach dem Oö Tourismus-Gesetz auf von einer Betriebsstätte des Tourismusinteressenten außerhalb Oberösterreichs aus erbrachte Umsätze; verfassungskon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 18.06.2001

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